WLAN-Aktivierung eine unzumutbare Belästigung
Urteil: Ausdrückliche Zustimmung für Hotspots erforderlich
Der Telekommunikationsanbieter Unitymedia hat auf den Routern seiner Kunden ohne explite Zustimmung ein zweites WLAN-Netz für fremde Nutzer installiert und in Betrieb genommen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dagegen geklagt. Das Landesgericht in Köln gab der Klage recht: Unitymedia muss erst die ausdrückliche Zustimmung zur Errichtung eines Hotspots des Kunden einholen, bevor Sie diese in Betrieb nehmen darf.